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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juni 2026

§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Erbringung von Leistungen der Video- und Medienproduktion zwischen Sebastian Rogowski, SNAPSHOTPRO, Schalückstr. 43, 33332 Gütersloh (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).

(2) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Es richtet sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen

(1) Der Anbieter erbringt Leistungen der Konzeption, Produktion und Postproduktion von Videos, Image- und Markenfilmen, Werbe- und Produktvideos sowie KI-gestützten Bewegtbild- und Medieninhalten.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des Anbieters. Allgemeine Darstellungen auf der Website stellen kein verbindliches Angebot dar.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete Dritte (Subunternehmer) einzusetzen.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder in Textform erteilte Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Die ordnungsgemäße und termingerechte Erbringung der Leistungen setzt die Mitwirkung des Kunden zwingend voraus. Die Mitwirkung des Kunden ist eine wesentliche vertragliche Pflicht und nicht bloße Obliegenheit.

(2) Der Kunde stellt dem Anbieter alle für die Produktion erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten und Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere Briefings, Inhalte, Texte, Logos, Bild-, Ton- und Videomaterial, Markenvorgaben (Corporate Design), Freigaben sowie ein verbindlich benannter, entscheidungsbefugter Ansprechpartner. Der Anbieter kann seine Leistungen nur auf Grundlage der vom Kunden gelieferten Zuarbeit erbringen.

(3) Der Kunde gewährleistet, dass er an allen von ihm bereitgestellten Inhalten und Materialien über die erforderlichen Nutzungs-, Urheber-, Marken-, Leistungsschutz- und Persönlichkeitsrechte verfügt und dass deren Verwendung im vereinbarten Rahmen keine Rechte Dritter verletzt. Werden Personen abgebildet, stellt der Kunde sicher, dass deren wirksame Einwilligungen vorliegen. Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung dieser Pflichten resultieren, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.

(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, verschieben sich vereinbarte Termine und Fristen entsprechend angemessen. Hierdurch entstehende Mehraufwände und Mehrkosten (z. B. durch Wartezeiten, Doppelarbeiten oder erneute Disposition) trägt der Kunde; der Anbieter haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungseinschränkungen, die auf eine unterlassene oder verspätete Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind. Die gesetzlichen Regelungen zum Annahme- und Schuldnerverzug bleiben unberührt.

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Zahlungsmodalitäten, Anzahlungen und Fälligkeiten werden im jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung geregelt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen ohne Abzug sofort nach Zugang zur Zahlung fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzustellen.

§ 6 Termine und Fristen

(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Anbieter ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.

(2) Verbindliche Termine setzen die rechtzeitige und vollständige Mitwirkung des Kunden nach § 4 voraus. Ereignisse höherer Gewalt nach § 13 verlängern Fristen angemessen.

§ 7 Abnahme

(1) Soweit die Leistung des Anbieters einen abnahmefähigen Werkerfolg zum Gegenstand hat, ist der Kunde zur Abnahme des vertragsgemäß erstellten Werkes verpflichtet.

(2) Der Umfang etwaiger Korrektur- bzw. Revisionsschleifen ergibt sich aus dem Angebot. Darüber hinausgehende Änderungswünsche werden gesondert nach Aufwand vergütet.

(3) Der Anbieter teilt dem Kunden die Fertigstellung mit. Nimmt der Kunde das Werk nicht innerhalb von vierzehn Tagen ab und benennt keine wesentlichen Mängel, oder nutzt er das Werk produktiv, gilt die Abnahme als erfolgt.

§ 8 Nutzungsrechte

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden an den vertragsgegenständlichen Endprodukten die im Angebot bezeichneten Nutzungsrechte ein. Ist dort nichts Abweichendes geregelt, erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vereinbarten Zwecke.

(2) Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt aufschiebend bedingt und steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben sämtliche Rechte an den erstellten Inhalten beim Anbieter; eine Nutzung durch den Kunden ist bis dahin nicht gestattet.

(3) Konzepte, Projektdateien, Rohmaterial sowie verwendete Werkzeuge, Vorlagen und Arbeitsmethoden verbleiben beim Anbieter, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

§ 9 Referenznutzung

Der Anbieter ist berechtigt, die für den Kunden erstellten Arbeitsergebnisse zu Zwecken der Eigenwerbung als Referenz zu nennen und darzustellen (z. B. auf der Website, im Showreel und in sozialen Medien). Der Kunde kann dieser Nutzung aus einem berechtigten Grund, etwa bestehender Vertraulichkeit, jederzeit in Textform widersprechen.

§ 10 Gewährleistung und Mängel

(1) Bei Mängeln hat der Anbieter zunächst das Recht zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu.

(2) Handelt es sich für beide Teile um ein Handelsgeschäft, gilt die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB entsprechend. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung bzw. Bereitstellung in Textform anzuzeigen.

§ 11 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der vom Kunden bereitgestellten Inhalte. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 12 Vertraulichkeit

Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen, als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nicht für vertragsfremde Zwecke zu verwenden. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.

§ 13 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die dem Anbieter die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Naturereignisse, Streik, behördliche Maßnahmen, Ausfälle von Kommunikationsnetzen), befreien den Anbieter für die Dauer der Störung von seinen Leistungspflichten. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.

§ 14 Laufzeit, Kündigung und Stornierung

(1) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.

(2) Kündigt der Kunde einen erteilten Auftrag oder tritt er von diesem zurück, ohne dass der Anbieter dies zu vertreten hat, behält der Anbieter den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung; er muss sich anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt (§ 648 BGB).

§ 15 Kein Widerrufsrecht

Da sich das Angebot des Anbieters ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) richtet, besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die Vorschriften über das Widerrufsrecht für Verbraucher (§§ 312g, 355 BGB) finden keine Anwendung.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters in Gütersloh.

(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

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